Welche Verpackung für welchen Asbestabfall?
Die TRGS 519 verlangt, asbesthaltige Abfälle in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältern zu sammeln, zu lagern und zu beseitigen, ohne dass Menschen oder Umwelt gefährdet werden. Asbesthaltige Abfälle zu zerkleinern ist nicht zulässig (Nr. 18, Fassung 28.02.2025). Welcher Behälter geeignet ist, hängt von der Abfallart ab. Nr. 18.1 (2) nennt je nach Abfall zum Beispiel Kunststoffsäcke, Big Bags, Platten-Big-Bags oder, bei spritzasbesthaltigen Abfällen, das Entsorgungsgerät selbst.
| Abfallart nach TRGS 519 | geeignete Behälter (Auszug) | Passende Artikel bei uns |
|---|---|---|
| körnige, gewebte oder stückige Abfälle | ausreichend feste Kunststoffsäcke | PP-Flachsäcke (70 × 110 bis 80 × 130 cm) |
| grobe oder plattenförmige Asbestzementabfälle | Big Bags | Big Bags mit Asbest-Warndruck (90 × 90 × 110 und 135 × 135 × 130 cm) |
| stapelbare Asbestzementprodukte | Big Bags, Platten-Big-Bags, Stapelung auf Paletten in staubdichter Verpackung | Plattenbags (260 oder 320 cm lang) |
| spritzasbesthaltige Abfälle | das Entsorgungsgerät selbst, bei Kleinmengen ein Fass | nicht im Sortiment |
Welche Verpackung Ihr Entsorger oder die Annahmestelle tatsächlich verlangt, klären Sie vorab. Das ist kein Formalismus, wie die Beispiele weiter unten zeigen.
Die Artikel mit Asbest-Warndruck im Überblick
Alle 18 Artikel tragen den Asbest-Warndruck ab Werk. Maße, Traglast und Stück je Palette stammen aus den Datenblättern. Wo ein Wert dort nicht eindeutig ist, steht „auf Anfrage“. Jede Artikelnummer führt zur Produktseite mit Datenblatt, Maßzeichnung und Bedruckung.
Big Bags für Bruchstücke und grobe Abfälle
Für grobe Asbestzementabfälle nennt TRGS 519 Nr. 18.1 (2) Big Bags. Die Standardgröße 90 × 90 × 110 cm gibt es in drei Ausführungen: beschichtet mit Schürze (BBA90), beschichtet mit 1.250 kg Traglast (BBA901) und unbeschichtet mit PE-Liner (BBA90PE). Dazu kommt als große Variante 135 × 135 × 130 cm (BBA135). Alle haben vier Hebeschlaufen und einen geschlossenen Boden.
| Art.-Nr. | Maße außen | Traglast | Ausführung | VE je Palette |
|---|---|---|---|---|
| BBA90 | 90 × 90 × 110 cm | 1.000 kg | beschichtet, mit Schürze | 350 |
| BBA90PE | 90 × 90 × 110 cm | 1.000 kg | unbeschichtet, mit Schürze, PE-Liner, 50 µm | 275 |
| BBA901 | 90 × 90 × 110 cm | 1.250 kg | beschichtet, mit Schürze | 330 |
| BBA135 | 135 × 135 × 130 cm | 1.000 kg | beschichtet, mit Schürze | 200 |
Plattenbags für Wellplatten und stapelbare Asbestzementprodukte
Für Platten und andere stapelbare Asbestzementprodukte kommen laut Nr. 18.1 (2) Big Bags und Platten-Big-Bags in Frage, gestapelt auf Paletten in staubdichter Verpackung. Plattenbags sind 260 oder 320 cm lang und 125 cm breit, mit 30 oder 45 cm Höhe. Die Last verteilen vier Hebeschlaufen an zwei umlaufenden Gurten, die Traglast beträgt 1.500 kg.
| Art.-Nr. | Maße außen | Traglast | Ausführung | VE je Palette |
|---|---|---|---|---|
| BBA260 | 260 × 125 × 30 cm | 1.500 kg | beschichtet | 280 |
| BBA261 | 260 × 125 × 45 cm | 1.500 kg | beschichtet | 280 |
| BBA320 | 320 × 125 × 30 cm | 1.500 kg | beschichtet | 240 |
| BBA321 | 320 × 125 × 45 cm | 1.500 kg | beschichtet | 240 |
Containerbags für große Mengen im Abrollcontainer
Containerbags kleiden Abrollcontainer von 620 bis 750 cm Länge aus und werden mit dem Deckel verschlossen. Die Datenblätter nennen für sie keine Traglast, die Last ergibt sich aus Containermaß und Füllgut. Der Asbest-Warndruck steht hier in sieben Sprachen. Ob Ihre Annahmestelle Container-Big-Bags zulässt, klären Sie vor der Bestellung: Ein Merkblatt aus Schweinfurt schließt sie ausdrücklich aus (siehe unten).
| Art.-Nr. | Maße außen | Traglast | Ausführung | VE je Palette |
|---|---|---|---|---|
| BBA620 | 620 × 240 × 115 cm | auf Anfrage | beschichtet, Asbest-Warndruck in 7 Sprachen | 50 |
| BBA620PE | 620 × 240 × 115 cm | auf Anfrage | unbeschichtet, PE-Liner, 50 µm, Asbest-Warndruck in 7 Sprachen | 35 |
| BBA650 | 650 × 240 × 115 cm | auf Anfrage | beschichtet, Asbest-Warndruck in 7 Sprachen | 50 |
| BBA651 | 650 × 240 × 240 cm | auf Anfrage | beschichtet, Asbest-Warndruck in 7 Sprachen | 50 |
| BBA700 | 700 × 240 × 240 cm | auf Anfrage | beschichtet, Asbest-Warndruck in 7 Sprachen | 35 |
| BBA750 | 750 × 240 × 240 cm | auf Anfrage | beschichtet, Asbest-Warndruck in 7 Sprachen | 32 |
PP-Flachsäcke für Kleinmengen von Hand
Für körnige, gewebte oder stückige Abfälle nennt Nr. 18.1 (2) ausreichend feste Kunststoffsäcke. Die Asbest-Flachsäcke gibt es in 70 × 110, 80 × 120 und 80 × 130 cm, beschichtet oder unbeschichtet mit PE-Liner, mit Verschlussband. Sie eignen sich für Mengen, die von Hand eingefüllt werden.
| Art.-Nr. | Maße außen | Traglast | Ausführung | VE je Palette |
|---|---|---|---|---|
| PPFBA70 | 70 × 110 cm | auf Anfrage | unbeschichtet, PE-Liner | 3.200 |
| PPFBA70L | 70 × 110 cm | auf Anfrage | beschichtet | 4.000 |
| PPFBA80 | 80 × 120 cm | auf Anfrage | Beschichtung auf Anfrage | 3.000 |
| PPFBA80PE | 80 × 130 cm | auf Anfrage | unbeschichtet, PE-Liner | 3.000 |
VE = Verpackungseinheit, Stück je Palette. Alle Angaben laut Produktdatenblatt und Artikeldaten, Stand 23.10.2026. Preise nennen wir im Angebot.
Kennzeichnung und Warndruck
Behälter mit asbesthaltigen Abfällen sind vor der ersten Befüllung mit dem Gefahrenzeichen nach Anlage 2b der TRGS 519 zu versehen. Die Kennzeichnung asbesthaltiger Abfälle richtet sich außerdem nach TRGS 201 und nach der REACH-Verordnung, Anhang XVII, Anlage 7 (TRGS 519 Nr. 18.1 (4) und (5)).
Unsere Asbest-Artikel tragen einen Warndruck ab Werk: das große Warnzeichen „a“ mit deutschem Text und sechs weiteren Sprachfeldern (Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch), gedruckt in Pantone 485 C Rot und Schwarz. Der Aufdruck soll jeden, der den Bag in die Hand nimmt, in seiner Sprache warnen. Ob er für Ihren Entsorgungsweg die verbindliche Kennzeichnung erfüllt, entscheiden die genannten Vorschriften und Ihr Entsorger, nicht diese Seite. Sprachen, Wortlaut und Druckvorlage im Detail stehen im Abschnitt Warndrucke ab Werk.
Befüllen, Verschließen, Bereitstellen
Aus TRGS 519 Nr. 18 lassen sich für die Praxis vier Punkte festhalten:
- Staub unterbinden. Beim Aufnehmen und Bereitstellen darf kein Staub frei werden, zum Beispiel durch Absaugen, Verfestigen, Anfeuchten oder Abdecken (Nr. 18.1 (3)).
- Getrennt halten. Asbesthaltige Abfälle sind von asbestfreien Abfällen getrennt zu halten (Nr. 18.1 (1)).
- Transport sichern. Beim Transport darf keine Faser freigesetzt werden, die Ladung ist entsprechend zu sichern (Nr. 18.2).
- Behälter erhalten. Bei der Ablagerung in zugelassenen Anlagen dürfen die Behälter nicht zerstört werden (Nr. 18.4).
Technisch bieten die Bags dafür: Schürze oder Deckel zum Verschließen (Big Bags und Plattenbags mit Schürze, Containerbags mit Deckel, Flachsäcke mit Verschlussband), beschichtetes Gewebe und vier Hebeschlaufen, an denen Sie immer alle vier anschlagen. Nicht über die Traglast füllen und nicht mit der Gabel in den Bag stechen: Die Hinweise zur sicheren Handhabung stehen im Beitrag Handhabung und Lagerung, die Füllhöhe berechnen Sie im Füllgrenze-Rechner.
Annahmebedingungen: Verpackung vorab mit dem Entsorger klären
Die Anforderungen der Annahmestellen sind örtlich verschieden. Zwei Beispiele aus öffentlichen Merkblättern, mit Stand des jeweiligen Dokuments:
| Annahmestelle | Verpackung | Menge und Gewicht | Weitere Bedingungen |
|---|---|---|---|
| Landkreis Stade Merkblatt, Stand 1/2025, Abfallschlüssel 17 06 05* | Big Bags aus Kunststoffgewebe mit Warnhinweis „A“, gegebenenfalls mit reißfestem Klebeband verschlossen; kleine Bauteile staubdicht in reißfester Folie | Kleinmengen bis 1.500 kg in 2 Big Bags, höchstens 750 kg je Big Bag, mit Anmeldung; über 2 t je Jahr Anmeldung bei der NGS | Überfüllte oder zu schwere Big Bags werden nicht angenommen |
| Landkreis Schweinfurt Kundeninformation vom 20.07.2023 | Big Bags mit Asbest-Warnhinweis nach Unfallverhütungsvorschrift, keine Container-Big-Bags, staubdicht verschlossen, nur bis zur Füllkante beladen, Tragschlaufen frei zugänglich | Mindestens 200 kg je Anlieferung; gewerblich vorher Entsorgungsnachweis mit Begleitschein | Annahme nur an bestimmten Wochentagen; das Amt gibt selbst Big Bags aus, darunter Plattensäcke 3,20 × 1,25 × 0,30 m und 2,60 × 1,25 × 0,30 m |
Was daraus folgt: Ein Big Bag mit 1.000 kg Traglast passt nicht an jede Annahmestelle, Container-Big-Bags sind nicht überall zulässig, und gewerbliche Anlieferer brauchen teils einen Entsorgungsnachweis. Klären Sie deshalb vor der Bestellung mit Ihrem Entsorger oder der Annahmestelle: Welche Verpackungsart wird angenommen? Welches Höchstgewicht je Bag gilt? Welche Kennzeichnung wird verlangt? Bedingungen ändern sich, maßgeblich ist immer die aktuelle Auskunft der Annahmestelle. Die Beispiele sind keine vollständige Übersicht.
Transport und Gefahrgutrecht
Unsere Artikel sind nicht als UN-Verpackung für Gefahrgut ausgewiesen. Ob und wie Asbestabfälle nach ADR und GGVSEB zu befördern sind, hängt vom Abfall, von der Verpackung und von der geltenden ADR-Ausgabe ab. Das prüft Ihr Entsorger oder Ihr Gefahrgutbeauftragter. Wir geben dazu keine Zusage, die das Datenblatt nicht belegt.
Mengen und Bedruckung
Wir liefern palettenweise. Eine Palette fasst zum Beispiel 350 Big Bags BBA90 (90 × 90 × 110 cm), 280 Plattenbags BBA260 (260 × 125 × 30 cm), 50 Containerbags BBA620 oder 3.200 Flachsäcke PPFBA70. Wer eigene Kennzeichnung ergänzen will, kann ab 5 Paletten je Auftrag und Motiv Firmenlogo oder Text auf die freie Fläche drucken lassen. Der Asbest-Warndruck bleibt dabei unverändert sichtbar. Passende Hintergründe liefern der Beitrag Asbest und Mineralwolle: Verpackung und Kennzeichnung und die Branchenseite Abbruch und Schadstoffsanierung.
Häufige Fragen zu Asbest-Big-Bags
Was ist ein Asbest-Big-Bag?
Ein Big Bag aus Polypropylen-Gewebe mit vier Hebeschlaufen, der ab Werk den Asbest-Warndruck trägt. Er dient zum Sammeln, Bereitstellen und Transportieren von Asbestabfällen. „Asbest-Big-Bag“ ist eine Beschreibung der Ausführung, keine Zulassung: Welche Verpackung für Ihren Abfall und Ihre Annahmestelle gilt, legen TRGS 519, Abfallrecht und Ihr Entsorger fest.
Welche Größe passt zu meinem Abfall?
Bruchstücke und grobe Asbestzementabfälle kommen in Big Bags (90 × 90 × 110 oder 135 × 135 × 130 cm), Platten in Plattenbags (260 oder 320 cm lang), große Mengen im Abrollcontainer in Containerbags, kleine Mengen von Hand in Flachsäcke. Die Tabellen oben nennen Maße, Traglast und Stück je Palette. Unsicher? Der Big-Bag-Finder führt in drei Fragen zum Artikel.
Wie viel darf ich in einen Asbest-Big-Bag füllen?
Die Traglast (bei Big Bags 1.000 bis 1.250 kg, bei Plattenbags 1.500 kg) ist die zulässige Höchstlast, keine Füllvorgabe. Annahmestellen setzen oft eigene Grenzen: Der Landkreis Stade nennt höchstens 750 kg je Big Bag, Schweinfurt verlangt, nur bis zur Füllkante zu beladen. Rechnen Sie die Füllhöhe für Ihr Material im Füllgrenze-Rechner und halten Sie die Vorgabe Ihrer Annahmestelle ein.
Sind die Asbest-Big-Bags für Gefahrgut zugelassen?
Nein, die Artikel sind nicht als UN-Verpackung ausgewiesen. Die transportrechtliche Einstufung (ADR, GGVSEB) prüft Ihr Entsorger oder Ihr Gefahrgutbeauftragter. Wir machen dazu keine Aussage, die ein Datenblatt nicht belegt.
Kann ich Asbest-Big-Bags kaufen, auch in kleinen Mengen?
Wir liefern palettenweise. Wie viele Stück eine Palette fasst, steht in den Tabellen oben (zum Beispiel 350 Stück BBA90 je Palette). Für Anfragen nutzen Sie die Anfrage oder merken Artikel mit dem Herz vor. Preise nennen wir im Angebot.
Kann ich den Warndruck mit meinem Logo kombinieren?
Ja, ab 5 Paletten je Auftrag und Motiv. Der Asbest-Warndruck bleibt als Kennzeichnung sichtbar und wird nicht verdeckt oder verändert, Ihr Logo kommt auf die freie Fläche. Im Bedruckungs-Berater sehen Sie das Motiv auf dem Bag.
Wie entsorge ich leere Bags?
Wie leere Bags zu behandeln sind, legt Ihr Entsorger fest. Fragen Sie vor der Entsorgung bei ihm nach.
Quellen und Stand
- TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Fassung vom 28.02.2025: Nr. 18 (Abfälle), insbesondere Nr. 18.1 (Sammeln und Bereitstellen, Behälter, Kennzeichnung), Nr. 18.2 (Transport), Nr. 18.4 (Ablagerung).
- TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“; Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang XVII, Anlage 7: nach Verweis in TRGS 519 Nr. 18.1.
- Landkreis Stade, Merkblatt zur Anlieferung asbesthaltiger Abfälle, Stand 1/2025.
- Landkreis Schweinfurt, Kundeninformation zur Anlieferung asbesthaltiger Abfälle, 20.07.2023.
- Maße, Traglast und Verpackungseinheiten: Produktdatenblätter und Artikeldaten der DS SafetyWear Arbeitsschutzprodukte GmbH.
Stand: 23.10.2026. Fachlich geprüft von Dennis Alexandrakis am 23.10.2026.






