
BBS004 · Spezial-Big-Bag
100 × 100 × 200 cm
VE 200 Stück je Palette
Branche
Lebensmittel stellen andere Anforderungen als Bauabfall. Unser Standardprogramm ist für Entsorgung und Sanierung ausgelegt und nicht als Lebensmittelverpackung ausgewiesen. Für Rohstoffe, Zutaten und Zwischenprodukte entwickeln wir mit Ihnen eine Spezifikation und klären die Nachweise, bevor ein Artikel in den Einsatz geht.

Wir starten mit Ihrem Füllgut, Ihrer Abfüllanlage und Ihren Qualitätsanforderungen und leiten daraus Bauform, Gewebe und Liner ab.
Konformität für den Lebensmittelkontakt, Herstellerangaben und Prüfunterlagen klären wir im Projekt, nicht im Nachhinein.
Spezial-Big-Bags mit Schwanenhals-Einlauf und -Auslauf sind als Konstruktionsbasis im Programm.
Was wir mit Ihnen klären
Diese Punkte entscheiden, ob und wie ein Big Bag für Ihr Füllgut in Frage kommt. Wir sammeln sie im Gespräch und halten sie in der Spezifikation fest.
Für Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt gelten die Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 und für Kunststoffe die Verordnung (EU) Nr. 10/2011. Das Gewebe selbst ist üblicherweise nicht die Kontaktschicht: ein Innenliner übernimmt diese Rolle.
Gute Herstellungspraxis für Materialien im Lebensmittelkontakt (Verordnung (EG) Nr. 2023/2006): Produktionsumgebung, Verpackung der Bags, Lagerung.
Rieselfestigkeit der Nähte, Schutz vor Feuchte, Geruch und Schädlingen, ggf. Barriereliner.
Etikett mit Charge, Artikelnummer, Barcode; Sonderdruck mit Firmenlogo.
Maße von Einlauf und Auslauf, Stutzen, Befüllstation, Entleerverhalten.
Ausgangsbasis
Diese Artikel sind keine freigegebene Branchenlösung. Sie zeigen die Konstruktionen, auf denen wir aufbauen.

BBS004 · Spezial-Big-Bag
VE 200 Stück je Palette

BBS005 · Spezial-Big-Bag
VE 220 Stück je Palette

BB90 · Big Bag
VE 400 Stück je Palette

PPFB70PE · PP-Flachsack
VE 3.200 Stück je Palette
In diesen Größen führen wir mehrere Ausführungen, die eine eigene Seite nebeneinander stellt: Spezial-Big-Bag 100 × 100 × 200 cm, Big Bag 90 × 90 × 110 cm, PP-Flachsack 70 × 110 cm.
Vor dem Einsatz beachten
Ein Big Bag für Lebensmittel ist kein Standardartikel, sondern das Ergebnis einer Spezifikation. Je genauer Ihre Angaben, desto schneller lässt sich festlegen, ob und wie die Konstruktionsbasis angepasst werden kann. Typische Angaben sind:
Für Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt gilt die Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004. Für Kunststoffe kommt die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 hinzu, für die Herstellungspraxis die Verordnung (EG) Nr. 2023/2006. Bei einem Big Bag aus Polypropylen-Gewebe ist das Gewebe üblicherweise nicht die Kontaktschicht, diese Rolle übernimmt ein Innenliner. Welche Nachweise im Einzelfall nötig sind, hängt von Füllgut, Kontaktzeit, Temperatur und Ihren Kundenanforderungen ab. Das klären wir mit Ihnen im Projekt, nicht im Nachhinein.
Als Ausgangspunkt dienen BBS004 und BBS005: Spezial-Big-Bags mit Schwanenhals-Einlauf, BBS004 zusätzlich mit Auslauf, beide mit 1.250 kg Traglast und Sicherheitsfaktor 5:1 laut Datenblatt. Dazu kommen BB90 als beschichteter Big Bag und PPFB70PE als Flachsack mit PE-Liner. Diese Artikel sind keine freigegebene Lebensmittellösung. Sie zeigen die Konstruktionen, auf denen eine Spezifikation aufbaut.
Beschreiben Sie Ihr Füllgut und Ihre Anlage im Bag-Konfigurator. Daraus entsteht eine Spezifikation im Aufbau unserer Order-Spezifikationsblätter, die Sie mit der Anfrage senden. Machbarkeit, Mindestmengen und Prüfnachweise klären wir anschließend mit dem Hersteller. Bis dahin ist klar, was dokumentiert ist und was erst nachgewiesen werden muss.
Ein Liner allein macht einen Bag nicht zur Lebensmittelverpackung. Das Gewebe ist üblicherweise nicht die Kontaktschicht, der Liner übernimmt diese Rolle, und für ihn und die Herstellung gelten die genannten Verordnungen. Welche Nachweise nötig sind, klären wir im Projekt.
Für das Standardprogramm nicht: Die Artikel sind nicht als Lebensmittelverpackung ausgewiesen, die Konformitätserklärungen auf der Website beziehen sich auf EN ISO 21898. Nachweise für den Lebensmittelkontakt entstehen mit einer freigegebenen Spezifikation.
Füllgut mit Schüttdichte und Feuchte, Abfüllanlage mit Stutzenmaßen, Entleerung, Ihre Qualitätsanforderungen und Nachweise, Jahresbedarf und gewünschtes Palettenbild.
Stand: 23.10.2026. Allgemeine Fachinformation, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Datenblatt des Artikels, die genannten Regelwerke und die Vorgaben Ihres Auftraggebers oder Entsorgers.
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Die Markenfamilie der DS SafetyWear Arbeitsschutzprodukte GmbH
Jede Marke führt in ihrer Kategorie. ProSafe Big Bag ist die Marke für Big Bags und Säcke.