Hinweis. Dieser Text ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind TRGS, Gefahrstoffverordnung, Abfallrecht, Gefahrgutrecht und die Annahmebedingungen Ihres Entsorgers. Die Gefährdungsbeurteilung und die Sachkunde bleiben Aufgabe Ihres Betriebs.
TRGS 519 und TRGS 521
Die TRGS 519 regelt Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Die TRGS 521 behandelt Faserstäube bei Arbeiten mit alter Mineralwolle. Unsere Datenblätter nennen die jeweils passende TRGS als Normbezug des Artikels.
Asbest-Warndruck
Die Asbest-Artikel tragen den Warndruck auf einer Seite. Er besteht aus dem großen Warnzeichen „a“ mit deutschem Text und sechs weiteren Feldern. Der Aufdruck steht in sieben Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch, Italienisch, Spanisch und Portugiesisch. Im Kern sagt jedes Feld dasselbe: Der Inhalt enthält Asbest, das Einatmen von Asbestfeinstaub gefährdet die Gesundheit, die Sicherheitsvorschriften sind zu beachten, der Behälter ist geschlossen zu halten.
Warum so? Ein Asbestsack wechselt auf dem Weg zur Entsorgung mehrfach die Hände und oft die Länder. Der mehrsprachige Aufdruck warnt jeden in seiner Sprache, ohne dass ein Begleitzettel nötig ist. Die Datenblätter nennen TRGS 519 als Normbezug. Welche Kennzeichnung im Entsorgungsweg verbindlich ist, legen Gefahrstoff- und Abfallrecht und Ihr Entsorger fest.
Die Druckvorlage: Vektor-PDF (Vorlage DS-01-06102022), 1 Seite mit 2 Vollton-Farben (Pantone 485 C Rot und Schwarz), mittig auf der Fläche, bis ca. 60 × 80 cm, wahlweise mit DS-Logo „Einmalig sicher“. Die Plattenbags und Big Bags tragen zusätzlich das DS-Label mit Hinweisen zur sicheren Verwendung.
Asbestabfälle verpacken: TRGS 519 Nr. 18
Für Abfälle regelt TRGS 519 in Nr. 18 (Fassung 28.02.2025) das Sammeln, Bereitstellen, Transportieren und Ablagern. Die Behälter müssen geeignet, sicher verschließbar und gekennzeichnet sein (Nr. 18.1), beim Transport darf keine Faser frei werden (Nr. 18.2), bei der Ablagerung dürfen die Behälter nicht zerstört werden (Nr. 18.4). Welche Behälter für welche Abfallart in Frage kommen, welche unserer Artikel dazu passen und was Annahmestellen verlangen, steht auf der Seite Asbest-Big-Bags und Asbestsäcke.
Mineralwolle-Warndruck
Mineralwolle-Artikel tragen den Mineralwolle-Warndruck: ein Warndreieck mit Ausrufezeichen und Text in drei Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch). Er nennt Mineralwolle und Faserstäube nach TRGS 521 und warnt, dass der Inhalt krebserzeugende Faserstoffe freisetzen kann. Darunter steht das ProSafe-Big-Bag-Logo.
Warum so? Alte Mineralwolle aus Bestandsgebäuden kann beim Ausbau und Umfüllen Faserstäube freisetzen, die als krebserzeugend einzustufen sein können. Die TRGS 521 regelt den Umgang bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Wegen der geringen Dichte sind die Bags auf eine Traglast von 150 bis 250 kg ausgelegt. Die Bags BBM90T haben zwei transparente Seiten, sodass der Inhalt sichtbar bleibt.
Die Druckvorlage: 1 Farbe (Pantone 424 C, Grau) auf 2 gegenüberliegenden Seiten, jeweils mittig, ca. 66 × 21 cm. Die PDF-Vorlage gibt es auch in Rot.
Sprachen, Wortlaut und Druckvorlagen im Detail und Ihr Logo auf der freien Seite platzieren

Asbest und Mineralwolle im Vergleich
| Asbest | Mineralwolle | |
|---|---|---|
| Regelwerk (Normbezug im Datenblatt) | TRGS 519 | TRGS 521 (Faserstäube) |
| Warndruck | sieben Sprachen, 2 Farben (Pantone 485 C und Schwarz), 1 Seite | drei Sprachen, 1 Farbe (Pantone 424 C), 2 Seiten |
| Artikel im Programm | 18 | 9 |
| Bauformen | Big Bag, Plattenbag, Containerbag, Flachsack | Big Bag, Flachsack |
| Traglast Big Bags | 1.000 bis 1.250 kg | 150 bis 250 kg |
| Stück je Palette (Beispiele) | 350 (BBA90), 280 (BBA260), 50 (BBA620) | 500 (BBM90), 1.000 (PPFBM140) |
Was Sie zusätzlich klären müssen
- Annahmebedingungen des Entsorgers: Verpackungsart, Kennzeichnung, Füllgrad
- Transportrechtliche Einstufung (ADR, GGVSEB): Unsere Artikel sind nicht als UN-Verpackung ausgewiesen
- Befüllung nach Ihrem Arbeitsverfahren (Gefährdungsbeurteilung, Staubminimierung)
- Dokumentation und Nachweisführung im Entsorgungsweg
Wer ist wofür zuständig?
Die Verpackung gehört zum Entsorgungsweg, und der hat mehrere Beteiligte: Der Betrieb, der die Arbeiten ausführt, entscheidet über Arbeitsverfahren, Befüllung und Bereitstellung nach seiner Gefährdungsbeurteilung. Der Entsorger oder die Annahmestelle legt fest, welche Verpackung und Kennzeichnung er annimmt. Wir liefern den Bag mit Datenblatt und Warndruck, aber die Entscheidung, ob er für Ihren Fall genügt, treffen Sie gemeinsam mit diesen beiden.
Leere Bags
Wie leere Bags zu behandeln sind, legt Ihr Entsorger fest, besonders bei Bags mit Asbest- oder Mineralwolle-Warndruck. Fragen Sie vor der Entsorgung bei ihm nach.
Eigenes Logo neben dem Warndruck
Wer zusätzlich ein Firmenlogo oder einen Text aufdrucken lassen will, bestellt ab fünf Paletten je Auftrag und Motiv. Der Warndruck sitzt bei Asbest auf einer Seite, bei Mineralwolle auf zwei gegenüberliegenden Seiten, und bleibt unverändert sichtbar. Ihr Motiv kommt auf die freie Fläche. Im Bedruckungs-Berater sehen Sie, wo der Warndruck sitzt und wie viel Platz bleibt.
Häufige Fragen
Warum steht der Asbest-Warndruck in sieben Sprachen?
Ein Asbestsack wechselt auf dem Weg zur Entsorgung oft Hände und Länder. Der mehrsprachige Aufdruck warnt jeden in seiner Sprache. Er ersetzt keine Kennzeichnung nach Vorschrift, die Ihr Entsorgungsweg verlangt.
Gilt TRGS 521 auch für neue Mineralwolle?
Die TRGS 521 behandelt Faserstäube bei Arbeiten mit alter Mineralwolle, etwa aus Bestandsgebäuden. Ob sie für Ihre Tätigkeit gilt, klären Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Kann ich Asbest in einem Bag ohne Warndruck verpacken?
TRGS 519 Nr. 18.1 verlangt gekennzeichnete Behälter. Wie Sie kennzeichnen, legen die Vorschriften und Ihr Entsorger fest. Der Warndruck ab Werk ist eine Möglichkeit, ersetzt aber nicht die Abstimmung mit der Annahmestelle.
Quellen und Stand
- TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ (BAuA), Fassung 28.02.2025, Nr. 18 (Abfälle), Nr. 18.1, 18.2, 18.4.
- TRGS 521 „Faserstäube“ (BAuA): Arbeiten mit alter Mineralwolle.
- Druckvorlagen der DS SafetyWear Arbeitsschutzprodukte GmbH: Asbest (DS-01-06102022), Mineralwolle.
- Artikeldaten: Produktdatenblätter der DS SafetyWear Arbeitsschutzprodukte GmbH.
Stand: 23.10.2026. Allgemeine Fachinformation, keine Rechtsberatung. Datenblatt, Etikett und die Vorgaben Ihres Entsorgers oder Auftraggebers gelten vorrangig.






